Voraussetzung eines Arrestes ist die Glaubhaftmachung folgender, kumulativer Tatsachen durch den Arrestgläubiger (SchKG 272 Abs. 1):
3. Arrestgrund
Arrest: Die amtliche Beschlagnahme von Vermögenswerten eines Schuldners in der Schweiz
Voraussetzung eines Arrestes ist die Glaubhaftmachung folgender, kumulativer Tatsachen durch den Arrestgläubiger (SchKG 272 Abs. 1):
3. Arrestgrund