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Arrest

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Inlandgläubiger / Auslandschuldner

Rechtsgebiet:
Arrest
Stichworte:
Arrest
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner im Ausland kann mühevoll sein. Deshalb sieht das SchKG einen besonderen Arrestgrund für Forderungen gegen Schuldner vor, die ihren Wohnsitz im Ausland und keinen Betreibungsort in der Schweiz haben (sog. Ausländerarrest).

Der Ausländerarrest wird nur bewilligt, wenn die Arrestforderung durch ein Urteil oder eine Schuldanerkennung ausgewiesen ist oder einen genügenden Bezug zur Schweiz hat. Dies ist etwa der Fall, wenn der Vertrag in der Schweiz abgeschlossen oder der Schweiz zu erfüllen wäre.

siehe vorne:

Arrestgrund: Schuldner mit Auslandwohnsitz (sog. Ausländerarrest)

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